Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Kursnummer | 21F14122FB |
Beginn | Mi., 23.06.2021, 19:00 - 20:30 Uhr |
Kursgebühr | 12,00 € |
Dauer | 1 Termin |
Kursinfo | Kinder werden bis zum Erreichen der Volljährigkeit durch ihre Eltern rechtlich vertreten. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs endet diese Vertretung. Ab diesem Zeitpunkt hat niemand automatisch eine Person, die berechtigt ist, für ihn zu handeln oder ihn zu vertreten. Mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kann man rechtzeitig Vorsorge für das Alter, den Fall einer Erkrankung oder eines Unfalles treffen. Der Vortrag informiert Sie über Sinn und Zweck der verschiedenen Regelungen und die Möglichkeit, eine gesetzliche Betreuungssituation zu vermeiden. |
Kursleitung |
Claudia Arnold
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Kursort |
Waiblingen, Bürgermühlenweg 4, vhs, Raum 2.2
Bürgermühlenweg 4, 71332 Waiblingen |